Die anwaltlichen Gebühren richten sich entweder nach dem Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), oder einer individuell geschlossenen Vergütungsvereinbarung.
Bei den gesetzlich geregelten Gebühren nach dem RVG für Rechtsanwälte wird zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung unterschieden.
Im zivil-, verwaltungs-, und sozialrechtlichen Bereich richten sich diese Gebühren nach dem Gegenstandswert, d.h. nach dem wirtschaftlichen Interesse der Rechtsangelegenheit.
Zwischen Rechtsanwalt und Mandant kann aber auch eine individuelle Vereinbarung bezüglich der Honorierung der Rechtsangelegenheit erfolgen. Solche Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren im Rahmen gesetzlicher Vorgaben immer möglich. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann, die Grenzen sind die Sittenwidrigkeit oder Unangemessenheit. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung darf in gerichtlichen Verfahren nicht erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit der Abrechnung nach Stundenhonorar.
Die anfallenden Gebühren für unsere Tätigkeit geben wir Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse in einem ersten Informationsgespräch bekannt.
Foto Universität zu Köln: © Superbass / CC-BY-SA-3.0 (via Wikimedia Commons)